"...Vor einem Hause der Kochstraße pfiff ein Monstrum
hartnäckig immer wieder dasselbe Signal, klopfte auf das Regenblech der Parterrewohnung
und jaulte zwischendurch langgezogen "Ma...thil...de...!"..."
"Die Begegnung" Max Herrmann-Neisse
Christian Friedrich Koch (* 09.02.1798 in Mohrin,Neumark;
21.01.1872 in Neisse, Oberschlesien), war einer der bedeutendsten Vertreter
der preußischen Zivilrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, er war ein vorzügliches
Beispiel für die sozialen Aufstiegsmöglichkeiten. Als Sohn eines gänzlich
mittellosen Tagelöhners, der die Grundlage seiner Bildung autodidaktisch erwarb,
während er die elterlichen Gänse und Ziegen hütete, absolvierte er zunächst
eine Schneiderlehre, während er nebenher als Abschreiber beim Mohriner Stadtrichter
einen ersten Einblick in das juristische Arbeitsfeld gewann. Hierauf aufbauend
durchlief er in den Folgejahren verschiedene Funktionen des Subalterndienstes,
unter anderem als Amts- und Justizaktuar, bevor er 1823 diese sichere, aber
für ihn unbefriedigende Stellung aufgab, um sich auf das Abitur vorzubereiten.
Nach dem bestandenen Abitur studierte Koch in Berlin Rechtswissenschaft.
Im Jahre 1825 wurde Koch Auskultator, sechs Monate später Referendar, 1827
Assessor am Kammergericht. Nach einer kurzen Beschäftigung mit dem französischen
Recht in Köln und Aachen wechselte Koch 1829 nach Marienwerder über, bevor
er bereits 1832 zum Landgerichtsdirektor in Culm ernannt wurde. Nach weiteren
Stationen in Glogau (1834) und am Oberlandesgericht Breslau (1835) verbrachte
er einige Monate als Direktor des Stadt- und Landgerichts in Halle (Saale),
bis es ihn 1841 wieder nach Schlesien zog. Hier wirkte er bis zu seinem Ausscheiden
aus dem Justizdienst 1854 als Direktor am Fürstentumsgericht zu Neiße. Unterbrochen
wurde seine dortige Tätigkeit lediglich in der Revolutions- und Reformzeit
1848/49. Nach seinem frühzeitigen Rückzug aus dem praktischen Justizwesen
widmete sich Koch auf seinem Rittergut Blumenthal bei Neiße ganz der preußischen
Privatrechtswissenschaft zu. Allerdings kehrte er in den Jahren des preußischen
Verfassungskonflikts zwischen 1861 und 1866 noch einmal - als Abgeordneter
für die gemäßigt linke Fortschrittspartei und Vertreter eines schlesischen
Wahlkreises - in die Rechtspolitik zurück. Koch schrieb unzählige Werke über
das preußische Partikularrecht, im Vordergrund standen das Privat- und Prozessrecht.
Im Laufe der Zeit entwickelten sich neue Rechtsgebiete und Einzelgesetze u.a.:
Das Wechselrecht, 1850; Concursordnung, 1855; u.a.. Zu seinen wichtigsten
Werken gehörten: Das Recht der Forderungen nach gemeinem und preußischem Rechte,
3 Bände, 1836-43 und Lehrbuch des preußischen und gemeinen Privatrechts, 2
Bände, 1845/46.
Als Koch 1821 starb hinterließ er seine Frau, die Berliner
Arzttochter Auguste Zerbst, kinderlos. Koch selbst wuchs in großer Armut auf
und schaffte es aufzusteigen, deshalb spendierte er den Großteil seines auf
300.000 Mark geschätzten Vermögens seiner Geburtsstadt Mohrin zur Errichtung
einer Erziehungsanstalt für Kinder aus armen Verhältnissen.
Quelle:
http://www.ostdeutsche-biographie.de/kochch98.htm