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Kochstrasse

"...Vor einem Hause der Kochstraße pfiff ein Monstrum hartnäckig immer wieder dasselbe Signal, klopfte auf das Regenblech der Parterrewohnung und jaulte zwischendurch langgezogen "Ma...thil...de...!"..."

"Die Begegnung" Max Herrmann-Neisse

Christian Friedrich Koch (* 09.02.1798 in Mohrin,Neumark; † 21.01.1872 in Neisse, Oberschlesien), war einer der bedeutendsten Vertreter der preußischen Zivilrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, er war ein vorzügliches Beispiel für die sozialen Aufstiegsmöglichkeiten. Als Sohn eines gänzlich mittellosen Tagelöhners, der die Grundlage seiner Bildung autodidaktisch erwarb, während er die elterlichen Gänse und Ziegen hütete, absolvierte er zunächst eine Schneiderlehre, während er nebenher als Abschreiber beim Mohriner Stadtrichter einen ersten Einblick in das juristische Arbeitsfeld gewann. Hierauf aufbauend durchlief er in den Folgejahren verschiedene Funktionen des Subalterndienstes, unter anderem als Amts- und Justizaktuar, bevor er 1823 diese sichere, aber für ihn unbefriedigende Stellung aufgab, um sich auf das Abitur vorzubereiten.

Nach dem bestandenen Abitur studierte Koch in Berlin Rechtswissenschaft. Im Jahre 1825 wurde Koch Auskultator, sechs Monate später Referendar, 1827 Assessor am Kammergericht. Nach einer kurzen Beschäftigung mit dem französischen Recht in Köln und Aachen wechselte Koch 1829 nach Marienwerder über, bevor er bereits 1832 zum Landgerichtsdirektor in Culm ernannt wurde. Nach weiteren Stationen in Glogau (1834) und am Oberlandesgericht Breslau (1835) verbrachte er einige Monate als Direktor des Stadt- und Landgerichts in Halle (Saale), bis es ihn 1841 wieder nach Schlesien zog. Hier wirkte er bis zu seinem Ausscheiden aus dem Justizdienst 1854 als Direktor am Fürstentumsgericht zu Neiße. Unterbrochen wurde seine dortige Tätigkeit lediglich in der Revolutions- und Reformzeit 1848/49. Nach seinem frühzeitigen Rückzug aus dem praktischen Justizwesen widmete sich Koch auf seinem Rittergut Blumenthal bei Neiße ganz der preußischen Privatrechtswissenschaft zu. Allerdings kehrte er in den Jahren des preußischen Verfassungskonflikts zwischen 1861 und 1866 noch einmal - als Abgeordneter für die gemäßigt linke Fortschrittspartei und Vertreter eines schlesischen Wahlkreises - in die Rechtspolitik zurück. Koch schrieb unzählige Werke über das preußische Partikularrecht, im Vordergrund standen das Privat- und Prozessrecht. Im Laufe der Zeit entwickelten sich neue Rechtsgebiete und Einzelgesetze u.a.: Das Wechselrecht, 1850; Concursordnung, 1855; u.a.. Zu seinen wichtigsten Werken gehörten: Das Recht der Forderungen nach gemeinem und preußischem Rechte, 3 Bände, 1836-43 und Lehrbuch des preußischen und gemeinen Privatrechts, 2 Bände, 1845/46.

Als Koch 1821 starb hinterließ er seine Frau, die Berliner Arzttochter Auguste Zerbst, kinderlos. Koch selbst wuchs in großer Armut auf und schaffte es aufzusteigen, deshalb spendierte er den Großteil seines auf 300.000 Mark geschätzten Vermögens seiner Geburtsstadt Mohrin zur Errichtung einer Erziehungsanstalt für Kinder aus armen Verhältnissen.

Quelle:
http://www.ostdeutsche-biographie.de/kochch98.htm